Export
Sicherheit im Export-Geschäft
Das Exportieren/Versenden von Waren erfordert eine genaue Kenntnis der gesetzlichen Vorgaben und viel Erfahrung im grenzüberschreitenden Warenverkehr. Wir schätzen es deshalb sehr, wenn uns unsere Kunden bereits beim ersten Kontakt mit dem ausländischen Geschäftspartner in die Geschehnisse einbinden. Auf diese Weise können wir mögliche Hindernisse bereits im Vorfeld ausräumen und auf eine gesetzeskonforme Abwicklung einwirken. Unsere Aufgaben sind dabei ebenso umfangreich wie umfassend.
Die genaue Spezifizierung des zu liefernden Produktes ist Grundvoraussetzung. Eine intensive Zusammenarbeit mit Ingenieuren, Technikern und Produktmanagern ist deshalb unerlässlich und nur so können wir den gestellten Anforderungen im Export-Geschäft gerecht werden. Dazu gehören:
Mit unserem Know-how entlasten wir Ihr Personal
Zölle - im Fokus des Import-Geschäftes
Die Ermittlung von Einfuhrzöllen und die Vermeidung von Ordnungswidrigkeiten sowie Geldbußen stehen im Mittelpunkt bei der Projektierung von Import-Geschäften. Viele Fußangeln warten auf den unerfahrenen Importeur. Oft genügt nur ein kleines Versäumnis und die Ware muss kostspielig zurückgeschickt werden. Deshalb ist unser erster Ansatz die frühzeitige Analyse aller gesetzlichen Bestimmungen im Hinblick auf das Herkunftsland. Wir recherchieren die Kosten, die notwendigen Dokumente, Einfuhrlizenzen, zuständigen Behörden und halten Kontakt zum Transporteur. Dann übernehmen wir zum Beispiel die Zollabwicklung, die erforderlichen Voranmeldungen und Dokumentationen sowie die Erstellung der Zollpapiere. Darüber hinaus sorgen wir für die Einhaltung aller vorgegebenen Fristen.
Unser Ziel ist es, Termingeschäfte durch eine minutiöse Vorplanung sicherzustellen, Kosten einzugrenzen und Probleme zu vermeiden.
Als Ihre Zollagentur übernehmen wir für Sie die kompletten Verzollungen Ihrer einzuführenden Waren einschließlich aller dazugehörigen notwendigen Formalitäten.
Pünktlich am Zielort: Die Koordination mit Ihrem Spediteur
Gerade Transporte über große Entfernungen bergen Risiken für die Terminplanung. Imponderabilien der vielfältigsten Art können Transportplanungen zunichte machen. Hier kommt es auf Flexibilität und nicht selten auch auf Kreativität an, um unerwartete Ereignisse zu meistern. Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Logistik, die wir gerne für Sie zum Einsatz bringen. Auch hier sollte unsere Aufgabe bereits mit der Produktplanung beginnen: Abmessungen und Gewichte müssen im Auge behalten werden, geeignete Verpackungen gefunden werden, der geeignete Carrier angesprochen, Termine abgestimmt und verfolgt werden.
Probleme nicht nur lösen, sondern im Vorfeld vermeiden
Die JK-EXPORT-IMPORT-Agentur stellt Ihnen Ihr gesamtes Erfahrungspotenzial zur Verfügung, um eine reibungslose Zollabwicklung zu gewährleisten. Dabei begrüßen wir es sehr, wenn Sie uns bereits in der Planungsphase zu einem Teil Ihrer Auftrags- und Projektabwicklung machen. Nur so können wir rechtzeitig alles für den vorgesehenen Import oder Export vorbereiten, beispielsweise die korrekte Produktzuordnung und das zolltechnische Eintarifieren, die Prüfung der Länderverordnungen, Antragsstellungen usw. Finden diese Punkte bereits im Angebotsstadium eine Berücksichtigung, so können Probleme schon im Vorfeld minimiert werden.
Die JK-EXPORT-IMPORT-Agentur sorgt dafür, dass Ihre Produkte und Waren ordnungsgemäß exportiert bzw. importiert werden.
Ein unbedingtes "Plus" unserer Dienstleistungen ist die eigene ATLAS-Zollanbindung, denn das bedeutet für Sie als Kunden: ALLES IN EINER HAND.
Zahlungen absichern
Die Akkreditivbearbeitung ist eine der Spezialitäten der JK-EXPORT-IMPORT-Agentur.
Das Akkreditiv (Letter of Credit) wird gemeinhin als sichere Zahlungsmodalität im internationalen Geschäftsverkehr betrachtet. Doch auch hier lauern Gefahren, die durch eine richtige Vorgehensweise ausgeräumt werden können. Zahlungen sind zum Beispiel nur dann sichergestellt, wenn die geforderte Dokumentation exakt nach Vorschrift verfasst und präsentiert wird. Die JK-EXPORT-IMPORT-Agentur berät Sie deshalb gerne schon im Vorfeld der Verhandlungen hinsichtlich der Akkreditivbedingungen. Nach dem Erhalt eines Akkreditivs prüfen wir dieses auf seine Durchführbarkeit, klären Unstimmigkeiten mit der Bank und beantragen bei Bedarf Änderungen oder Verlängerungen.
Da im Akkreditivgeschäft generell Fristen zu beachten sind, die auch Ihre internen Abteilungen berühren ( z.B. die Produktion ), ist auch hier eine unbedingte und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihren Mitarbeitern Grundvoraussetzung.
Wird die anschließende Zollabwicklung ebenfalls von der JK-EXPORT-IMPORT-Agentur durchgeführt, dann genießen Sie auch hier den Vorteil: ALLES IN EINER HAND.
Mai 2016 trat der Union-Zoll-Kodex (UZK) in Kraft. Aktuell wird er von der EU angepasst. Für die Ein- Ausfuhr und Zollabwicklungen gelten dann geänderte Vorschriften, die eine Anpassung der Prozessabläufe und Verfahrensanweisungen erfordern.
Mit Seminaren und Fortbildungsmaßnahmen haben wir uns für die neuesten Anforderungen gewappnet. So führen wir unsere Kunden mit aktuellem Wissen durch den Dschungel der formalen Vorgaben. Unser Ziel ist eine regelkonforme und zügige Bearbeitung Ihrer Vorgaben vor Ort. Zu diesem Zweck sind wir ausgestattet mit mobiler Hardware und neuester Software, die es uns vor Ort ermöglicht, eingegangene Waren oder Exportwaren zu erfassen und anzumelden. Unsere aktuellste Software verfügt über eine direkte Schnittstelle zum Zoll und ermöglicht einen Kontakt im Handumdrehen. Zeitnah führen wir neben der Import- und Exportkontrolle eine softwaregestützte Compliance-Prüfung durch. Parallel dazu erfolgen Sicherheitsabfragen, wie zum Beispiel der Check von Sanktionslisten, Embargos, Durchführungsverordnungen ...
Schnell, effizient und unter Berücksichtigung aller Gesetze und Richtlinien wickeln wir Ihre Formalitäten ab. Die Einarbeitung in die Materie unserer Kunden ist uns dabei stets ein persönliches Anliegen. Die Identifikation mit Ihren Abläufen ermöglicht uns eine optimale Beratung. Auf diese Weise garantieren wir, dass die verfahrensrechtlichen Regeln aus dem Unions-Zoll-Kodex und dem nationalen Außenwirtschaftsrecht beachtet werden.