Anpassung an den UZK /
Compliance-Prüfungen
Ab Mai 2016 tritt der neue Union-Zoll-Kodex (UZK) in Kraft. Für die Ein- und Ausfuhr gelten dann geänderte Vorschriften, die eine Anpassung der Prozessabläufe und Verfahrensanweisungen erfordern. Ein wichtiges Element des neuen UZK ist die veränderte Bewilligungsvoraussetzung für die Zollbeauftragten.
Mit Seminaren und Fortbildungsmaßnahmen haben wir uns für die neuesten Anforderungen gewappnet. So führen wir unsere Kunden mit aktuellem Wissen durch den Dschungel der formalen Vorgaben. Unser Ziel ist eine regelkonforme und zügige Zollabwicklung vor Ort. Zu diesem Zweck sind wir ausgestattet mit mobiler Hardware und neuester Software, die es uns vor Ort ermöglicht, eingegangene Waren oder Exportwaren zu erfassen und anzumelden. Unsere aktuellste Software verfügt über eine direkte Schnittstelle zum Zoll und ermöglicht einen Kontakt im Handumdrehen. Zeitnah führen wir neben der Import- und Exportkontrolle eine softwaregestützte Compliance-Prüfung durch. Parallel dazu erfolgen Sicherheitsabfragen, wie zum Beispiel der Check von Sanktionslisten.
Schnell, effizient und unter Berücksichtigung aller Gesetze und Richtlinien wickeln wir Ihre Zollformalitäten ab. Die Einarbeitung in die Materie unserer Kunden ist uns dabei stets ein persönliches Anliegen. Die Identifikation mit Ihren Abläufen ermöglicht uns eine optimale Beratung und größtmögliche Sicherheit bei der Abgabe der Zollerklärungen. Auf diese Weise garantieren wir, dass die verfahrensrechtlichen Regeln aus dem Unions-Zoll-Kodex und dem nationalen Außenwirtschaftsrecht beachtet werden.